Verbotene Pflanzen im Kleingarten
Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) sind nachfolgende Bäume, Sträucher und Koniferen in einem Kleingarten nicht erlaubt. Es sind die häufigsten Pflanzen aufgeführt, die entweder aufgrund der zu erwartenden Wuchshöhe und Wuchsbreite oder ihrer Eigenschaft als Wirtspflanzen für Schaderreger für unsere Kulturpflanzen einer kleingärtnerischen Nutzung, wie im Bundeskleingartengesetz gefordert, nicht entsprechen.
Nadelbäume
Nadelbäume | ||
Tanne | Zeder | Lärche |
Eibe | Fichte | Thuje |
Kiefer | Wacholder | Scheinzypresse |
Mammutbaum | Affenschwanzbaum | Lebensbaum |
Gründe:
Ungeeignete Baumform, da höher als 20m.
Durch Verrottung der fallenden Nadeln zwangsläufige Versauerung der Böden.
Wirtspflanzen für Schaderreger.
Flachwurzler können Gebäude und Wege durch starken Wurzelwuchs beschädigen.
Laubbäume
Laubbäume | ||
Eiche | Birke | Ahorn |
Esche | Erle | Buche |
Weide | Kastanie | Walnuss |
Pappel | Ginkgo | Eberesche |
Gründe:
Ungeeignete Baumform, da höher als 20m und bereits im kleinen Stadium große Breite.
Deck- und Blütensträucher
Deck- und Blütensträucher | ||
Goldregen | Hasel | Zierapfel |
Zierkirsche | Erbsenstrauch | Hartriegel |
Essigbaum |
Gründe:
Wuchshöhe
Wurzelausläufer nicht beherschbar
Wirtspflanzen für Krankheitserreger
Wirtspflanze: | Schaderreger: |
- Felsenbirne | für Feuerbrand |
- Scheinquitte | für Feuerbrand |
- Haferschlehe | für Feuerbrand |
- Bocksdorn | für Scharka - Krankheit |
- Feuerdorn | für Feuerbrand |
- Rot- und Weißdorn | für Feuerbrand |
- Zwergmispel (Cotoneaster) | |
- Wacholder | für Birnengitterrost |
- Korkenzieherweide | für Weidenbohrer |
- Mandelbäumchen | für Spitzendürre (Monilla) |
- Weymouths - Kiefer | für Johannisbeeren -, Säulen - und Blasenrost |
Neophyten und Arten, die als problematisch gelten, nicht aber verboten sind
inkl. Herkunftsregion, da sie heimische Arten verdrängen und streng kontrolliert werden müssen. Diese Arten wachsen teilweise ungehemmt und unkontrollierbar.
Riesenbärenklau/Herkules Staude Kaukasus (Heracleum mantegazzianum) |
Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica) China, Korea, Japan |
Sachalin-Staudenknöterich (Fallopia sachalinensis) Sachalin, Kurilen |
Drüsiges Springkraut (Impatiens glaudulifera) Himalaya |
Kanadische und Riesen-Goldrute (Solidago canadensis und Solidago gigantea) Nordamerika |
Topinambur (Helianthus tuberosus) Nordamerika |
Beifußblättriges Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) Nordamerika |
Kartoffelrose (Rosa rugosa) Ostasien |
Franzosenkraut/Kleinblütiges Knopfkraut (Galinsoga parviflora) Südamerika |
Hornfruchtiger Sauerklee (Oxalis corniculata) Mittelmeer-Länder |
Essigbaum (Rhus typhiania) Nordamerika (verboten im Kleingarten - siehe oben) |
Für den direkten Umgang in der Umwelt verbotene invasive gebietsfremde Organismen laut Freisetzungsverordnung:
- Götterbaum
- Ambrosien, Traubenkräuter
- Syrische Seiden-pflanze
- Karolina-Haarnixe
- Rundblättriger Baumwürger
- Nadelkraut
- Wasserpest
- Kopoubohne
- Asiatische Knöteriche inkl. Hybride
- Essigbaum
- Lästiger Schwimmfarn
- Schmalblättriges Greiskraut
- Haargurke
- Amerikanische Goldruten inkl. Hybride
- Kletternder Giftsumach
- Riesen-Bärenklau
- Japanischer Hopfen
- Grosser Wassernabel
- Drüsiges Springkraut
- Schmalrohr
- Südamerikanische Heusenkräuter inkl. Hybride
- Tausendblätter
Für das Inverkehrbringen für den direkten Umgang in der Umwelt verbotene invasive gebietsfremde Organismen:
- Falsche Mimose
- Bastardindigo
- Verlotscher Beifuss
- Neubelgische Aster (Weiden-Aster, Gescheckte Aster, Lan-zettblättrige Aster, Neubelgische Aster, Tradescants Aster)
- Grosser Algenfarn
- Papiermaulbeerbaum
- Schmetterlingsstrauch
- Glattes Zackenschötchen
- Seidiger Hornstrauch
- Korallenstrauch
- Stachelgurke, Igelgurke
- Einjähriges Berufkraut
- Geissraute
- Gestreiftes Süssgras
- Henrys Geissblatt
- Japanisches Geissblatt
- Vielblättrige Lupine
- Wasserfenchel, Japanische Petersilie
- Fünffingerige - / Gewöhnliche Jungfernrebe
- Blauglockenbaum
- Afrikanisches Lampenputzergras
- Gold-Bambus
- Kirschlorbeer
- Herbst-Traubenkirsche
- Japanischer Bambus
- Armenische Brombeere
- Rotborstige Himbeere
- Breitblättriges Pfeilkraut
- Kaukasus-Fettkraut
- Ausläuferbildendes Fettkraut
- Chinesische Hanfpalme, Fortunes Hanfpalme
Es besteht keine Garantie zur Vollständigkeit der Liste, da sie auf der Grundlage neuester Erkenntnisse ständig überarbeitet wird!
Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen!
Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht gestattet.