Verbotene Pflanzen im Kleingarten 

Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) sind nachfolgende Bäume, Sträucher und Koniferen in einem Kleingarten nicht erlaubt. Es sind die häufigsten Pflanzen aufgeführt, die entweder aufgrund der zu erwartenden Wuchshöhe und Wuchsbreite oder ihrer Eigenschaft als Wirtspflanzen für Schaderreger für unsere Kulturpflanzen einer kleingärtnerischen Nutzung, wie im Bundeskleingartengesetz gefordert, nicht entsprechen.

Nadelbäume

Nadelbäume
Tanne Zeder Lärche
Eibe Fichte Thuje
Kiefer Wacholder Scheinzypresse
Mammutbaum Affenschwanzbaum Lebensbaum

Gründe:
Ungeeignete Baumform, da höher als 20m.
Durch Verrottung der fallenden Nadeln zwangsläufige Versauerung der Böden.
Wirtspflanzen für Schaderreger.
Flachwurzler können Gebäude und Wege durch starken Wurzelwuchs beschädigen.

 

Laubbäume

Laubbäume
Eiche Birke Ahorn
Esche Erle Buche
Weide Kastanie Walnuss
Pappel Ginkgo Eberesche

Gründe:
Ungeeignete Baumform, da höher als 20m und bereits im kleinen Stadium große Breite.
 

Deck- und Blütensträucher

Deck- und Blütensträucher
Goldregen Hasel Zierapfel
Zierkirsche Erbsenstrauch Hartriegel
Essigbaum    

Gründe:
Wuchshöhe
Wurzelausläufer nicht beherschbar

 

Wirtspflanzen für Krankheitserreger

Wirtspflanze: Schaderreger:
   
- Felsenbirne für Feuerbrand
- Scheinquitte für Feuerbrand
- Haferschlehe für Feuerbrand
- Bocksdorn für Scharka - Krankheit
- Feuerdorn für Feuerbrand
- Rot- und Weißdorn für Feuerbrand
- Zwergmispel (Cotoneaster)  
- Wacholder für Birnengitterrost
- Korkenzieherweide für  Weidenbohrer
- Mandelbäumchen für Spitzendürre (Monilla)
- Weymouths - Kiefer für Johannisbeeren -, Säulen - und Blasenrost

 

Neophyten und Arten, die als problematisch gelten, nicht aber verboten sind

inkl. Herkunftsregion, da sie heimische Arten verdrängen und streng kontrolliert werden müssen. Diese Arten wachsen teilweise ungehemmt und unkontrollierbar. 

Riesenbärenklau/Herkules Staude Kaukasus (Heracleum mantegazzianum)
Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica) China, Korea, Japan
Sachalin-Staudenknöterich   (Fallopia sachalinensis) Sachalin, Kurilen
Drüsiges Springkraut (Impatiens glaudulifera) Himalaya
Kanadische und Riesen-Goldrute (Solidago canadensis und  Solidago gigantea) Nordamerika
Topinambur  (Helianthus tuberosus) Nordamerika
Beifußblättriges Traubenkraut  (Ambrosia artemisiifolia) Nordamerika
Kartoffelrose (Rosa rugosa) Ostasien
Franzosenkraut/Kleinblütiges   Knopfkraut (Galinsoga  parviflora) Südamerika
Hornfruchtiger Sauerklee    (Oxalis corniculata) Mittelmeer-Länder
Essigbaum (Rhus typhiania) Nordamerika (verboten im Kleingarten - siehe oben)

Für den direkten Umgang in der Umwelt verbotene invasive gebietsfremde Organismen laut Freisetzungsverordnung:

  • Götterbaum
  • Ambrosien, Traubenkräuter
  • Syrische Seiden-pflanze
  • Karolina-Haarnixe
  • Rundblättriger Baumwürger
  • Nadelkraut
  • Wasserpest
  • Kopoubohne
  • Asiatische Knöteriche inkl. Hybride
  • Essigbaum
  • Lästiger Schwimmfarn
  • Schmalblättriges Greiskraut
  • Haargurke
  • Amerikanische Goldruten inkl. Hybride
  • Kletternder Giftsumach
  • Riesen-Bärenklau
  • Japanischer Hopfen
  • Grosser Wassernabel
  • Drüsiges Springkraut
  • Schmalrohr
  • Südamerikanische Heusenkräuter inkl. Hybride
  • Tausendblätter

Für das Inverkehrbringen für den direkten Umgang in der Umwelt verbotene invasive gebietsfremde Organismen:

  • Falsche Mimose
  • Bastardindigo
  • Verlotscher Beifuss
  • Neubelgische Aster (Weiden-Aster, Gescheckte Aster, Lan-zettblättrige Aster, Neubelgische Aster, Tradescants Aster)
  • Grosser Algenfarn
  • Papiermaulbeerbaum
  • Schmetterlingsstrauch
  • Glattes Zackenschötchen
  • Seidiger Hornstrauch
  • Korallenstrauch
  • Stachelgurke, Igelgurke
  • Einjähriges Berufkraut
  • Geissraute
  • Gestreiftes Süssgras
  • Henrys Geissblatt
  • Japanisches Geissblatt
  • Vielblättrige Lupine
  • Wasserfenchel, Japanische Petersilie
  • Fünffingerige - / Gewöhnliche Jungfernrebe
  • Blauglockenbaum
  • Afrikanisches Lampenputzergras
  • Gold-Bambus
  • Kirschlorbeer
  • Herbst-Traubenkirsche
  • Japanischer Bambus
  • Armenische Brombeere
  • Rotborstige Himbeere
  • Breitblättriges Pfeilkraut
  • Kaukasus-Fettkraut
  • Ausläuferbildendes Fettkraut
  • Chinesische Hanfpalme, Fortunes Hanfpalme

Es besteht keine Garantie zur Vollständigkeit der Liste, da sie auf der Grundlage neuester Erkenntnisse ständig überarbeitet wird!
 

Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen!
Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht gestattet.