Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Organ unseres Kleingartenvereins und bildet das Herzstück unserer demokratischen Selbstverwaltung. Sie besteht aus allen ordentlichen, fördernden und Ehrenmitgliedern des Vereins, wobei jedes Mitglied stimmberechtigt ist. In der Mitgliederversammlung werden alle wesentlichen Angelegenheiten des Vereins entschieden, insbesondere die Wahl und Entlastung des Vorstands, Änderungen der Satzung, die Beschlussfassung über Beiträge und Umlagen sowie die Kontrolle der Vereinsgeschäfte.
Aufgaben der Mitgliederversammlung
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Wahl und Abberufung des Vorstands und der Rechnungsprüfer
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Beschluss über die Entlastung des Vorstands nach Vorlage des Jahresberichts
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Änderung der Satzung und Erlass von Vereinsordnungen
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Beschluss über Beiträge, Umlagen und größere Investitionen
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Entscheidung über Anträge von Mitgliedern und des Vorstands
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Kontrolle und Überwachung der Arbeit der Vereinsorgane
Einberufung und Ablauf
Mindestens einmal jährlich – meist bis zum 30. Juni – sowie bei besonderem Anlass wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen. Eine fristgerechte Einladung mit Tagesordnung sorgt für Transparenz und ermöglicht die aktive Mitwirkung aller Mitglieder. Auch Anträge können von Mitgliedern eingebracht und zur Abstimmung gestellt werden. Die Versammlungen sind bereits beschlussfähig, wenn sie form- und fristgerecht einberufen wurden, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder.
Bedeutung für den Verein
Die Mitgliederversammlung stellt sicher, dass wichtige Entscheidungen auf breite Zustimmung der Mitglieder stoßen und das Vereinsleben durch gemeinschaftliche Verantwortung getragen wird. Sie schafft die Basis für ein lebendiges, rechtssicheres und nachhaltiges Miteinander in unserem Kleingartenverein.