FREIE PARZELLEN - EINE ÜBERSICHT FÜR GARTENINTERESSIERTE


Anzahl aktuell freie Gärten: 0

Auf der Warteliste befinden sich aktuell über 50 Interessierte.
Da jedes Jahr nur 2-5 Gärten Ihren Pächter wechseln beträgt die Wartezeit mehrere Jahre.

Liebe/r Garteninteressent/in!

Sie haben Ihren Erstwohnsitz in Hamburg und wollen einen Garten bei uns übernehmen bzw. Mitglied in unserem Verein werden, sich aber zunächst einmal über die wichtigsten Rahmendaten und Regeln informieren? Hierzu nachfolgend eine entsprechende Übersicht:

Wie groß sind die Gärten in der Anlage?
Die kleinste Parzelle hat 270m², die größte 418m². Die durchschnittliche Größe beträgt 329m².

Welche Maximalgröße darf eine Laube haben?
Lt. Bundeskleingartengesetz sind maximal 24 qm (überdachte Fläche) zulässig. Die durchschnittliche Größe der Lauben in unserer Anlage beträgt 18m² damit ist eine Überdachung von maximal weiteren 6m² zulässig.

Gibt es einen Stromanschluss?
Ja, jeder Garten ist mit einer 220V Nutzstromleitung ausgestattet. Hierüber können dann problemlos Rasenmäher oder Heckenscheren betrieben werden. Fehrnseher, Heizstrahler etc. haben im Garten nichts verloren

Haben die Gärten einen Wasseranschluss?
Ja, eine Brauchwasserzuleitung ist zu jedem Garten vorhanden. Es ist kein Trinkwasser, sondern eignet sich ausschließlich zur Bewässerung des Gartens. Ein Anschluss in der Laube ist verboten.

Was kann man wie im Garten anpflanzen?
Durch das Bundeskleingartengesetz ist geregelt, dass jeweils 1/3 mit Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse) zu bebauen ist, 1/3 Ziergarten (Ziergehölze, Rabatten, Rasen) sein darf und 1/3 der Erholung (Laube, Sitzplätze, Wege) dient. Dies wird jährlich im Rahmen einer Gartenbegehung geprüft.

Muss man jährlich so etwas wie Gemeinschaftsarbeit leisten?
Ja, unser Kleingarten wird als gemeinnütziger Verein geführt. Er verpachtet die Gärten an die Mitglieder, wodurch man sich nicht nur auf die Pflege seines eigenen Gartens konzentrieren sollte, sondern auch auf das Vereinsleben und den Zustand der Gemeinschaftsanlagen. Pro Kalenderjahr/Garten sind 7 Stunden zu leisten. Nicht geleistete Stunden werden mit der Jahresrechnung entsprechend belastet.

Mit welchen Kosten pro Jahr ist in etwa zu rechnen?

Eine Fördermitgliedschaft (ohne Garten) kosten aktuell pro Jahr ca. 62€. Eine aktive Mitgliedschaft wird mit ca. 75€ pro Jahr in Rechnung gestellt.

Bei einer durchschnittlichen Nutzung der Parzelle liegen die Grundkosten (Mitgliedsbeiträge,  Umlagen, Versicherungen, Strom, Wasser) aktuell bei ca. 500,00 EUR. Hinzu kommen dann ggf. Beträge für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit und neue Wasser- oder Stromzähler. 

Bei einer Gartenübernahme kommen ca. 1.500,00€ bis 2.500,00€ hinzu. Basis ist eine Wertermittlung durch unsere geschulten Wertermittler.

Darf man in seinem Kleingarten eigentlich übernachten?
Lauben dürfen keinen dauerhaften Wohncharakter besitzen. Heizungsanlagen, Satellitenschüsseln, Spültoiletten oder Wasser in der Laube sind daher nicht gestattet. Gegen einzelne Übernachtungen (beispielsweise mit den Kindern in einem Zelt auf dem Rasen) ist jedoch nichts zu sagen.

Sind Grill-Events oder Gartenparties erlaubt?
Selbstverständlich ist Grillen oder mit Freunden zu feiern auch im Kleingarten erlaubt. Allerdings sollte man dabei natürlich auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen, unnötigen Lärm oder Rauchentwicklung vermeiden und die gültigen Ruhezeiten einhalten.

In den letzten Jahren war der Sommer sehr heiß? Sind Swimmingpools zulässig?
Kleinere, mobile Pools, die nicht im Erdreich eingelassen sind, dürfen temporär aufgestellt werden. Dabei ist aber auch auf die Entsorgung des Wasser zu achten. Chlor darf auf keinem Fall eingesetzt werden. Sogenannte Quick Pools sind ebenfalls untersagt 

Gibt es weitere Regelungen, die zu beachten sind?
Neben unserer Satzung und Gartenordnung unterliegt der KGV auch den Grundlagen aus den städtischen Ordnungen und dem Bundeskleingartengesetzt. 

Macht es Sinn, sich auf mehrere Wartelisten zu setzen?
NEIN - Wir bekommen immer wieder Kettenmails in denen 10 oder mehr Kleingärten angeschrieben werden. Diese ignorieren wir grundsätzlich.
Bitte lassen Sie sich nur bei einem Kleingarten in  direkter Umgebung Ihres Wohnortes auf die Warteliste setzen. Wenn Sie eine Parzelle erhalten müssen Sie auch in der Lage sein diesen zu bewirtschaften, dafür sollten Sie auch in der Nähe der Gartenanlage wohnen. 



Was ist zu tun, wenn man einen Garten haben und Vereinsmitglied werden möchte?

  1. Lesen Sie zunächst die oben beschriebenen Informationen.
     
  2. Sollte ein freier Gärten vorhanden oder eine Aufnahme auf die Warteliste  möglich sein, so schicken Sie an uns eine entsprechende Anfrage.
     
  3. Überzeugen Sie uns, dass Sie wirklich Interesse an einem Garten und einer (späteren) aktiven Mitgliedschaft in unserem Verein haben und wissen, dass auch Pflichten hierdurch für Sie entstehen. Dies können Sie zum Beispiel auch mit einer Fördermitgliedschaft.
     
  4. Falls dann ein Garten frei wird und Sie auf Position eins der Warteliste stehen, kontaktieren wir Sie und hoffen, dass Sie mit unserem Angebot einverstanden sind und wir Sie als aktives Mitglied in unserem Verein begrüßen können.
     
  5. Gibt es Ausnahmen von der Wartelistenposition?
    Tatsächlich gibt es zwei Ausnahmen:
    Wenn ein Pächter verstirbt, kann der Vorstand dem Partnermitglied die Parzelle anbieten.
    Desweiteren darf der Vorstand Familien mit Kindern unter 12 Jahres die bereits auf der Warteliste stehen vorziehen.
     
  6. Wie werden Sie Mitglied?