Datum | Uhrzeit | Termin |
---|---|---|
23.02. | 10:00Uhr | Jahreshauptversammlung (Satzungsänderung) |
12.04. | 10:00Uhr | Wasseranstellen Anwesenheitspflicht Wege und Vereinshausumfeld reinemachen |
24.06. | frühester Termin für den Heckenformschnitt | |
28.06. | 10:00Uhr | 1. Gemeinschaftsarbeit (Heckenformschnitt) (Container) |
15.10. | frühester Termin für den Heckenrückschnitt | |
08.11 | 10:00Uhr | 2. Gemeinschaftsarbeit (Heckenrückschnitt) (Container) |
Jedes Jahr fällt eine weitere Gemeinschaftsarbeit an. Hierzu ist ein Termin mit dem Vorstand abzusprechen. Eine Liste mit Aufgaben hängt aus und wird auch mit den Rundschreiben verteilt.
In unserer Gartenanlage gilt, neben den gesetzlichen Regelungen,
vom 15. Mai bis 15. September eine Ruhezeit zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr.
Vom 01. März bis zum 24. Juni dürfen Hecken gar nicht geschnitten werden.
Vom 24. Juni bis zum 15. Oktober darf nur der Jahreszuwachs zurückgeschnitten werden, wenn sich kein Vogelnest in der Hecke befindet.
Ab dem 15. Oktober dürfen Hecken stark zurückgeschnitten werden (Temperatur höher als -5°C) alle Hecken müssen auf 1,10 Meter zurückgeschnitten werden.
Die Container sind für die Stadthecke und nicht für private Grünabfälle.
Seit der Mitgliederversammlung 2017 werden für die Gemeinschaftsarbeit 7 Stunden festgelegt die sich wie folgt aufteilen:
Eine Stunde entfällt auf |
Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung |
Oder eine Stunde Gemeinschaftsarbeit beim Termin des Wasseranstellens (Laub, Wege, Umfeld des Vereinshaus reinemachen) |
Zwei Stunden entfallen auf |
Die erste Gemeinschaftsarbeit im Juni/Juli (Heckenformschnitt) |
Ein Ersatztermin für die zweite Gemeinschaftsarbeit kann mit den Koppelobleuten abgesprochen werden. Alternativ kann eine Arbeit mit freier Zeiteinteilung beim Vorstand erfragt werden. |
Zwei Stunden entfallen auf |
Die zweite Gemeinschaftsarbeit im Oktober (Heckenrückschnitt) |
Ein Ersatztermin für die vierte Gemeinschaftsarbeit kann mit den Koppelobleuten abgesprochen werden. Alternativ kann eine Arbeit mit freier Zeiteinteilung beim Vorstand erfragt werden. |
Zwei Stunden entfallen auf |
Die dritte Gemeinschaftsarbeit, diese hat keinen festen Termin. |
Es handelt sich um Arbeiten mit freier Zeiteinteilung wie z.B. das Vereinshaus streichen. |
Wer beim Wasseran- oder Abstellen nicht dafür sorgt das unser Elektro- oder Wasserwart die Parzelle betreten kann zahlt eine Strafe von 50 Euro. Wenn das Wasser unkontrolliert aus der Zapfstelle austritt, wird der Verbrauch dem Pächter in Rechnung gestellt. Der Parzelleninhaber haftet persönlich für alle hierbei entstehenden Schäden.
Wer bei der Gemeinschaftsarbeit fehlt kann einen Ersatztermin mit den Koppelobleuten absprechen,
eine Alternative Aufgabe mit freier Zeiteinteilung beim Vorstand erfragen oder zahlt eine Strafe von 10 Euro pro Stunde.
Koppel 1 |
Pz. 01-15 |
Koppelobmann Dennis Gädtke Pz. 27 |
Koppel 2 |
Pz. 16-23 |
Koppelobfrau Manuela Meyer Pz. 18 |
Koppel 3 |
Pz. 24-39 |
Koppelobmann Gerhard Braunschweig Pz. 32 |
Koppel 4 |
Pz. 40-57 |
Koppelobmann Werner Reichel Pz. 45 |
Koppel 5 |
Pz. 58-72 |
Koppelobmann Siegfried Baumann Pz. 65 |
Die Koppelobleute sind eure ersten Ansprechpartner, über die Koppelobleute ist es ebenfalls möglich, sich Bierzeltgarnituren, Stühle, einen Hochdruckreiniger und anderes Werkzeug beim Verein gegen eine geringe Gebühr für zu leihen.
Regeln für Schreddertermine:
- Bitte nur frischen Heckenschnitt zum Schreddern geben.
- Maximaler Astdurchmesser 6 cm.
- Keine Erde, keine dreckigen Wurzeln, keine Baumstämme.
- Das Schreddergut steht allen Gartenfreunden gleichermaßen zur freien Verfügung um die Bodenqualität aufzubessern.
- Schnittgut darf nur an den gekennzeichneten Flächen abgelegt werden. Es wird sicher eine Fläche am Vereinshaus und eine Fläche bei der Festwiese geben. Eine dritte entweder in der Nähe des Strommastes oder ebenfalls am Bach, auf der anderen Seite der Wiese.